Neben dem Steuerrecht gehört zu den Beratungsschwerpunkten von Tappolet & Partner auch die Nachlassplanung. Wir beraten in Fragen des Erb- und Ehegüterrechts sowie des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts.

  • Erstellen von Testamenten, Erb- und Eheverträgen
  • Ausarbeitung von Konzepten für die Nachlassplanung, insbesondere für die Unternehmensnachfolge
  • Übernahme von Willensvollstreckungen und Erbenvertretungen; Unterstützung bei Erbteilungen
  • Vertretung bei Selbstanzeigen in Nachlassfällen
  • Beratung im Zusammenhang mit Truststrukturen und Stiftungen
  • Gründung von gemeinnützigen Stiftungen