Peter Ulrich übernahm 1985 die Steuerberatungspraxis seines Vaters, und er hat die Kanzlei bis zum Herbst 2019 mit zwei Geschäftspartnern weitergeführt. Auf den 1. Oktober 2019 trat er als Partner bei Tappolet & Partner ein. Er ist in allen Bereichen des nationalen und internationalen Steuerrechts tätig. Er berät Privatpersonen und Unternehmungen bei allen steuerrechtlichen Fragen, insbesondere auch im Grundstückgewinnsteuerrecht, im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht und im Steuerstrafrecht. Darüber hinaus verfügt er über eine umfangreiche Erfahrung im Erb- und Ehegüterrecht sowie im Bereich von Nachlass- und Nachfolgeregelungen und im Gesellschaftsrecht. Er ist Mitglied des Schweizerischen und des Zürcher Anwaltsverbandes.

Peter Ulrich studierte an der Universität Zürich (lic.iur. 1975), wo er später auch promovierte (Dr.iur. 1980). Er ist seit 1977 in der Schweiz als Rechtsanwalt zugelassen. Von 1980 bis 1985 arbeitete er beim Kantonalen Steueramt Zürich als Sekretär in der Rechtsabteilung und als Steuerkommissär. Von 2001 bis 2017 war er Ersatzmitglied/Ersatzrichter der Steuerrekurskommissionen des Kantons Zürich (seit 01.01.2011 Steuerrekursgericht des Kantons Zürich).